Haushaltsauflösung

Wir bieten die Auflösung von Haushalten, Kellern, Dachböden, Garagen, Gärten, Häusern, Grundstücken und Geschäften in besenreinem Zustand an. In Absprache sind auch Teilauflösungen möglich. Selbstverständlich ist eine Verrechnung von uns Verwertbarem möglich. Also absolut nichts wegwerfen, bevor Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Was für Sie ohne Wert erscheint, können wir eventuell noch verwerten, was sich für Sie wiederum kostensenkend auswirken kann.

Weiterhin bieten wir Ihnen an, höherwertige Auflösungen anzukaufen. In diesem Fall vereinbaren Sie mit uns einen Termin für eine Vor-Ort-Besichtigung. Danach erhalten Sie zeitnah unser Angebot.

Sie möchten eine diskrete Auflösung, das Thema “Sicherheit” spielt bei Ihnen eine große Rolle und Sie wollen nicht, dass Irgendwer bei Ihnen ein und aus geht, dann vereinbaren Sie einen Termin.

Nachlasspfleger und Kanzleien mit Nachlasspflege:

Für Nachlasspfleger und Kanzleien geben wir gern zeitnahe, verbindliche Gebote für Beräumungen nach Vor-Ort-Besichtigung. Wir bieten den Ankauf, die Null-Räumung, die Angebots – Beräumung der Nachlasssache mit Verrechnung von Verwertbarem sowie die Zwangsräumung.

Betreuer und Betreuungsvereine:

Auch für Betreuer geben wir gern ein zeitnahes, verbindliches Gebot, Zweit- oder Drittgebot ab.

Wir arbeiten seit 1993 nicht nur in Cottbus, sondern auch in Südbrandenburg und Sachsen.

Zur Information:

Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung liegt vor.

Erlaubnis nach § 34b Gewerbeordnung liegt vor.